Jugendamt / Unabhängige Beschwerdestellen / Kinderrechte / Kinderarmut

Aus unseren Erfahrungen mit dem Jugendamt konnten wir folgende Defizite herauskristallisieren.

 

1. Kritik am Jugendamt

  • Zu wenig Personal welches schlecht geschult ist
    → und den Eltern beisteht anstatt den Kinder
  • Zu viele Klient*innen pro Mitarbeiter*in
  • Besuche bei Familien werden im Vorhinein angekündigt
  • Psychische Gewalt wird nicht anerkannt
  • Fehlende Differenzierung bei Gewaltanwendung. Keine zureichende Erprobung der Hintergründe und Motivation von (von Jugendlichen ausgehender) Gewalt.
  • Kinder bekommen kein Gehör
    → ihre Situation wird verharmlost
  • Mitarbeiter/innen haften nicht für ihre Entscheidungen. Es gibt keine effektive Kontrolle bei potentiell schädlichen Maßnahmen.
  • Zu lange Prozesse
  • Unterschiedliche Maße bei psychischer, verbaler und körperlicher Gewalt
  • Geschwister werden getrennt

2. Elternabhängigket

 

 

In den Bereichen der staatlichen Finanzierung von Kindern und Jugendlichen geht das Geld an die Eltern der Kinder und nicht an die Kinder selbst. So erhalten auch Jugendliche die nicht mehr Zuhause wohnen nicht ihr eigenes Kindergeld. Jugendliche deren Eltern gut verdienen können kein Bafög beanspruchen sondern müssen sich im schlimmsten Falle über den Gerichtsweg Finanzierung durch ihre Eltern sichern. Dies destabilisiert das Verhältnis zu den Eltern nur zusätzlich. Diese Jugendlichen sind bis zum 27. Lebensjahr elternabhängig. Menschen dessen Eltern Hartz IV beziehen können sich erst ab dem 25. Lebensjahr von der Bedarfsgemeinschaft lösen und sind mit betroffen wenn Schulden der Eltern abgezahlt werden müssen. Es wird unmöglich, auszuziehen; ein eigenes Leben unabhängig von den Eltern ist fast unmöglich.  

Unsere Utopien

 

Schulpädagogik

Es soll an jeder Schule verpflichtend mindestens drei Schulpädagog*innen geben sowie Schulpscholog*innen nach einem Schlüssel von 1 Pädagog*in : 15 Schüler/innen. So wird sichergestellt, dass wirklich jede*r auf Ansprechparter*innen zählen kann.

 

Psychische Gewalt / Verbale Gewalt

Psychische und verbale Gewaltanwendung müssen als Gewaltakt anerkannt werden vor dem Kinder und Jugendliche vom Jugendamt geschützt werden können.

 

Elternabhängigkeit

Die finanzielle Hilfe die Kinder und Jugendliche erhalten darf nicht in Abhängigkeit vom Einkommen ihrer Eltern sein.

Ab dem 16. Lebensjahr soll die Elternabhängigkeit vollständig entfallen. Gleichzeitig müssen Eltern in der Pflicht bleiben, sich um ihr Kind zu sorgen und ihm finanzielle Mittel bereitstellen.

 

Psychotherapie

Der/die Patient/in sollte die Dauer und Häufigkeit seiner oder ihrer Behandlung selbst bestimmen können. Zwanghafte Behandlung sollte in den allermeisten Fällen vermieden werden. Es soll online Behandlung ermöglicht werden damit jede*r Zugang zu einer psychotherapeutischen Behandlung hat.

 

Werbung für soziale Projekte

Werbeagenturen sollen verpflichtet werden, für soziale Projekte, Ombudstellen und Kinderrechte zu werben. Zum Beispiel wäre es denkbar, dass in jedem Quartal für ein soziales Projekt o.ä. geworben werden muss.

 

Die Amtssprache soll abgeschaffen werden um Kindern ein Verständnis für die Verfahren um sie herum zu ermöglichen. Somit sind sie nicht aus dem Verständnis um die Prozesse ausgeschlossen, welche vom Jugendamt und ihren Eltern dirigiert werden.

 

Es soll eine Möglichkeit für Straßenkinder ohne formalen Schulabschluss geben, sich fortzubilden.

Mehr Straßenkinder sollen zu Pädagog/innen ausgebildet werden, denn sie verstehen besser als andere die Nöte und Bedürfnisse von jugendlichen Obdachlosen. Zugangsvoraussetzungen zu sozialen Berufen sollen für sozial benachteiligte (bspw. ehemalige Straßenkinder) aufgehoben oder verändert werden, um den Menschen mit persönlichen Erfahrungen in diesen Berufsfeldern Zugang zur Sozialen Arbeit zu gewährleisten. Sehr gut denkbar wäre ein Programm der aufsuchenden Sozialarbeit bei welchem ehemalige Straßenkinder zusammen mit Streetworkern arbeiten. So könnten ehemalige Straßenkinder als Vermittlung zwischen Einrichtungen und auf der Straße lebenden Jugendlichen fungieren.

 

Kindergeld

Das Kindergeld soll direkt an Kinder gezahlt werden. Zu oft wird es von den Eltern nicht im Sinne des Kindes ausgegeben. Kinder und Jugendliche welche nicht Zuhause wohnen sind darauf angewiesen, dass ihre Eltern ihnen diesen Betrag überweisen. Hierbei wird zu viel Vertrauen in die Eltern gesetzt und zu wenig in die Kinder. Auch möglich wäre es, das Kindergeld an die Schulen zu überweisen um Bildung und Teilhabe sicherzustellen.

 

Unabhängige Beschwerdestellen müssen öffentlich bekannt werden, denn es gibt einige, jedoch ist dies nicht der breiten Masse bewusst. Zu diesem Zwecke werden wir nach Absprache mit Elke Marek von der unabhängigen Beschwerdestelle Schleswig-Holstein das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe in die Mokli-App aufnehmen (http://ombudschaft-jugendhilfe.de/). Es sollen unabhängige Beschwerdestellen an Schulen, in den sozialen Medien und in Einrichtungen beworben werden.
Zusätzlich müssen mehr unabhängige Beschwerdestellen entstehen, da mit den bisher existierenden Ombudschaften nicht alle Jugendlichen erreicht werden können.

 

Kinderrechte

Die Kinderrechte sollen so früh wie möglich an der Schule unterrichtet werden.

 

Die Zuzahlungspflicht für Medikamente muss abgeschaffen werden.