Bedingungsloses Grundeinkommen

Das bedingungslose Grundeinkommen ist ein relativ fertiges Konzept welches auch an vielerlei anderen Stellen gefordert wird.

Während des Workshops galt grundsätzlich, dass die Überlegungen nicht durch Fragen der Finanzierbarkeit eingeschränkt werden sollten. Immer wieder wurde anhand der engen Verstrickung mit anderen Workshopthemen deutlich, dass das bedingungslose Grundeinkommen das Potenzial hätte, viele Problemfelder der Jugendobdachlosigkeit positiv zu beeinflussen und vielen Ursachen vorzubeugen.

Das entworfene Grundeinkommen soll absolut bedingungslos als reine Geldleistung ab dem 18. Lebensjahr gezahlt werden. Die Höhe ist für das gesamte Bundesgebiet festgelegt und soll die Grundbedürfnisse Wohnung, Ernährung und Hygiene abdecken können, häufig war von einer Summe um 1000 Euro die rede. Zuzüglich wird die Krankenkasse sowie Sonderzuschüsse für Bildungsmaterial und Pflege übernommen. Kindergeld wird weiterhin gezahlt, das Rentensystem bleibt im Gegensatz zu Bafög und den Leistungen des Jobcenters erhalten. Eine Angleichung des Grundeinkommens an regionale Mietpreisunterschiede findet nicht statt, es bleibt in der Verantwortung der Mieter, sich eine Wohnung zu suchen, die ihren Mietpreisansprüchen entspricht. Das Grundeinkommen soll hierfür ausreichend Spielraum schaffen.

 

Ein besonderer Schwerpunkt im Gespräch wurde auf die Rechte von Jugendlichen auf das Grundeinkommen gesetzt. Die Gruppe kam zu dem Schluss, dass bis zum 18. Lebensjahr lediglich Anspruch auf Kindergeld bestehen soll, die Verantwortung über die Finanzierung der Erziehung liegt weiterhin in erster Linie bei den Eltern, wobei deren Absicherung durch das Grundeinkommen Kinderarmut verhindert. Ab dem 18. Lebensjahr soll das Grundeinkommen Jugendliche dabei unterstützen, mehr gesicherte Unabhängigkeit von ihren Eltern zu erlangen, wer jedoch davor aus eigenen Beweggründen das Elternhaus verlassen will, muss dies in finanzieller Eigenverantwortung tun. Ausnahmen werden für Fälle geschaffen, in denen das weitere Wohnen bei den Eltern aufgrund der Familiären Situation für betroffene Jugendliche unmöglich ist. Diese Situationen sollen durch das Jugendamt professionell und grundsätzlich dem/der Jugendlichen wohlwollend geprüft werden. Wird festgestellt, dass der Verbleib im Elternhaus dem/der Jugendlichen wahrscheinlich schädlich wäre, wird das Grundeinkommen gezahlt um Jugendobdachlosigkeit vorzubeugen. Bis zum 18 Lebensjahr bleibt jedoch die Bedingung bestehen, dass die Zahlung der Mietkosten kontrolliert wird, außerdem wird eine freiwillige Beratung und Begleitung in Fragen der finanziellen Eigenverwaltung gewährleistet. Weitere Unterstützung bieten nach wie vor die Akteure der Jugendhilfe.

 

Ein dritter Schwerpunkt lag auf dem Themenkomplex Bildung. Es wurde festgestellt, dass das aktuelle Bildungssystem nicht den Ansprüchen genügt, die das bedingungslose Grundeinkommen setzt. Der erfolgreiche Schulabschluss wäre nicht mehr Voraussetzung für eine gesicherte Existenz, weshalb Schüler*innen schwerlich wie bisher im gleichen Maße für Fächer motiviert werden könnten, die individuell als belastend und wenig sinnvoll empfunden werden. Der neue schulische Ansatz müsste verstärkt auf Freiwilligkeit und das Fördern individueller Stärken und Interessen setzen. Ziel soll dabei stets die optimale individuelle Potenzialentfaltung sein, die es jedem Menschen ermöglicht seiner eigenen Identität entsprechend Beiträge für die Gesellschaft und sich selbst zu leisten.

Im Grundschulbereich soll weiterhin eine breit gefächerte Bildung stattfinden, die jedem Kind ermöglicht, sich in den unterschiedlichen Bereichen auszuprobieren. Der weitere Bildungsverlauf soll persönlichen Wünschen entsprechend thematisch gestaltet werden. Dabei soll als Motivation nicht in erster Linie der Schulabschluss dienen, sondern die eigenen Interessen.

 

Darüber hinaus sollen bedingungslose Bildungszentren eingerichtet werden, die jedem Menschen, unabhängig von Alter und Schulabschluss, kostenlose Bildung in frei wählbaren Berufsfeldern anbieten sollen. Die Möglichkeiten zur persönlichen (Um)Orientierung sollen durch von den Bildungszentren in alle Berufsfelder vermittelbare Praktika ergänzt werden.

In der abschließenden Arbeitsphase setzten sich die Teilnehmer*innen des Workshops damit auseinander, welche Auswirkungen ein Bedingungsloses Grundeinkommen in der erarbeiteten Form auf den Verlauf der persönlichen Biografie gehabt hätte. Die Ergebnisse wurden in Einzelarbeit verschriftlicht und dann in der Gruppe zusammengetragen und Schlagwortartig auf Karteikarten festgehalten, die Anschließend auf einem Flipchart gesammelt wurden. (Siehe oben.) 

  • Selbstständigkeit
  • Umgang mit Geld erlernen
  • Kreative Entfaltung
  • Selbstverwirklichungs- und Entfaltungsfreiheit
  • Weniger Sorgen, mehr Hoffnung
  • Zeit für Selbstheilung
  • Besserer Verlauf der Familiengeschichte
  • Eigeninitiative in Berufs- und Ausbildungswahl
  • Mehr Energie für Freunde und Familien
  • Genug Geld für abwechslungsreiche und gesunde Ernährung
  • Keine Zeit in schlechten Jobs verschwenden
  • Keine Prostitution aus Verzweiflung
  • Keine Beschaffungskriminalität
  • Kein würdeloses Einkaufen mit Harz IV Gutscheinen
  • Nicht auf der Straße landen
  • Geringeres Drogenkontaktrisiko
  • Keine finanzielle Aussichtslosigkeit
  • Zeit, positive Energie zu erlangen und zu teilen
  • kein Teufelskreis/Todesspirale der Obdachlosigkeit
  • Kompromisslosere Lebenseinstellung
  • Festes Zuhause nach dem Elternhaus